Bei einem Ortstermin in Grevenbroich haben sich die Mitglieder des Planungsausschusses des Regionalrates Düsseldorf ein Bild von der Fläche „Am Hammerwerk“ gemacht, die Gegenstand der 26. Änderung des Regionalplans Düsseldorf ist. Das rund 13,8 Hektar große Areal westlich der Innenstadt ist bislang als Allgemeiner Siedlungsbereich mit Zweckbindung für Gewerbe (ASB-GE) ausgewiesen und soll künftig teilweise als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) neu geordnet werden, um eine stärkere Wohn- und Mischnutzung zu ermöglichen.
Die Stadt Grevenbroich plant dort mit dem Bebauungsplan „Quartiersentwicklung Am Hammerwerk“ die Entwicklung eines Urbanen Gebiets mit Wohnungen, wohnortnahen Dienstleistungen, sozialen Einrichtungen und einer Kindertagesstätte. Ziel ist insbesondere die Schaffung zusätzlichen Wohnraums für Familien, Senioren und Singles, darunter auch sozial geförderte und betreute Wohnangebote.
Während des Ortstermins wurde jedoch auch deutliche Kritik von ansässigen Unternehmen an den Planungen geäußert. Vertreter mehrerer Betriebe schilderten die seit Jahren bestehende Unsicherheit am Standort. Nach Angaben der Gewerbetreibenden seien seit 2022 Kündigungen ausgesprochen oder lediglich kurzfristige Vertragsverlängerungen in Aussicht gestellt worden. Dadurch fehle es den Unternehmen an verlässlicher Planungs- und Investitionssicherheit.
Besonders kritisch sehen die Betroffenen, dass der bestehende Leerstand aus ihrer Sicht nicht Ausdruck mangelnder Nachfrage sei, sondern durch den Eigentümer der Immobilie selbst verursacht worden sei. So seien mehreren Mietern gekündigt worden, während andere Flächen trotz konkreter Anfragen seit Jahren nicht neu vermietet würden. Auch Erweiterungswünsche bestehender Betriebe seien bislang nicht umgesetzt worden.
Die Unternehmen widersprechen daher der Darstellung, die Fläche habe ihr gewerbliches Potenzial verloren. Vielmehr sei der Standort weiterhin nachgefragt und biete Raum für Arbeitsplätze, Dienstleistungen und Gesundheitsangebote.
An dem Standort seienzahlreiche Arbeitsplätze angesiedelt, die bei einer Verlagerung oder Schließung teilweise nicht innerhalb Grevenbroichs ersetzt werden könnten, da geeignete Gewerbeflächen fehlten.
Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein sowie die Handwerkskammer Düsseldorf hatten sich bereits im Verfahren kritisch gegenüber der Umwandlung von Gewerbeflächen ausgesprochen und vor dem Verlust wichtiger Entwicklungsflächen für Betriebe gewarnt.
Die Regionalplanungsbehörde verweist hingegen darauf, dass bereits heute eine innerstädtische Gemengelage mit Einzelhandel, Gewerbe und vereinzelten Wohnnutzungen bestehe. Die geplante Änderung schaffe daher keine völlig neue Situation, sondern reagiere auf bestehende strukturelle Entwicklungen und Nutzungskonflikte.
Die Stellungnahmen der Behörden, Kammern und betroffenen Unternehmen sollen nun in die weitere Abwägung des Verfahrens einfließen.
