Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) erstattet nach § 25 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Vorlage an den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen einen Raumordnungsbericht.
Gemäß dem Raumordnungsgesetz beinhaltet der Raumordnungsbericht:
– die bei der räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes zugrunde zu legenden Tatsachen,
– die im Rahmen der angestrebten räumlichen Entwicklung durchgeführten und beabsichtigten raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
– die räumliche Verteilung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union (EU) im Bundesgebiet und deren Wirkung,
– die Auswirkungen der europäischen Integration auf die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes.
Der Raumordnungsbericht 2011 greift diese Themen umfassend auf und enthält Wertungen und Politikvorschläge des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in dessen eigener Verantwortung.
Dieser Link verweist auf den Raumordnungsbericht 2011 sowie die Stellungnahme der Bundesregierung.